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Bild: Skylar Kang, Pexels 6044836

Ein Mitarbeiter stirbt: Was passiert?

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter stirbt. Nicht selten herrschen im Unternehmen Betroffenheit und eine gewisse Sprachlosigkeit. Wie verhält man sich als Führungskraft oder Person aus der Unternehmensleitung? Was muss ich tun? Und was kommt auf die HR-Abteilung zu?

Der Artikel stellt Informationen bereit, was HR-Experten oder die Führungskraft eines verstorbenen Team-Mitglieds tun sollten.

Im letzten Teil geht es um die Frage: Was passiert, wenn der Chef stirbt?

Mitarbeiter:in verstorben: Das tut die Personalabteilung

  • Mit Führungskraft des:der Mitarbeitenden und Unternehmensleitung klären: Wer ist im Kontakt mit Zugehörigen?
  • Offene Ansprüche aus Urlaubstagen, Arbeitszeitkonten etc. zusammentragen
  • Arbeitsverträge, Betriebs- und Tarifvereinbarungen prüfen: Welche Regelungen gibt es bzgl. Sterbegeld, Entgeltfortzahlung etc.
  • bei Sozialversicherungen abmelden (Arbeitgeber-Anteile)
  • Sonderregeln bei Arbeitsunfällen beachten (Berufsgenossenschaft, siehe unten).
  • Vorab prüfen: Wer organisiert (perspektivisch) die Rückgabe von Arbeitgeber-Eigentum wie Schlüssel, Mobiltelefon etc.?
  • Bei allen Ansprüchen: Erbschein gibt Sicherheit, wem Leistungen zustehen.

Umgang mit einem Arbeitsunfall 

Beim Tod durch einen Arbeitsunfall gelten einige Sonderregelungen, von Versicherungsleistungen bis zum Sterbegeld, das in einigen Branchen qua Tarifvertrag fällig wird. Beispiele gibt es in diesem Artikel bei arbeitsvertrag.org.

Arbeiten Sie mit der Polizei oder Ermittlungsbehörden zusammen, die im Fall eines Unfalls aktiv werden müssen. Die interne Kommunikation im Fall eines Arbeitsunfalls ist Sache der Unternehmensleitung, gerade falls zum Beispiel Ermittlungen eingeleitet werden, oder falls Angehörige Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen könnten.

Außerdem müssen Sie die Berufsgenossenschaften informieren, die in solchen Fällen ebenfalls wissen, was Sie genau zu tun haben. 

Was passiert mit Arbeitsmaterialien?

Es kann Aufgabe der Personalabteilung sein, die Rückgabe von Arbeitsmaterialien abzuwickeln, die vom Arbeitgeber gestellt wurden. Dazu gehören neben Laptop oder Handy auch Schlüssel, interne Dokumente, ein Firmenwagen oder Arbeitskleidung. Hier ist das Timing entscheidend. Eine feste Regel gibt es nicht, und wenn möglich kommt es bei den Hinterbliebenen sicher gut an, wenn die Anfrage später statt früher kommt.

Kontakt zu Angehörigen

Direkt nach dem Todesfall sollten Sie im Idealfall mit der Führungskraft und der Unternehmensleitung abstimmen, wer im Kontakt mit den Angehörigen bleibt.

Wenn ein paar Woche vergangen sind, können Sie sich mit dem Angebot melden, persönliche Gegenstände des oder der Verstorbenen zurückzugeben, etwa vom Schreibtisch oder aus einem Spind.

Ratsam kann zudem sein, sich schriftlich bei Zugehörigen mit dem Hinweis zu melden, dass es Dinge zu besprechen gibt – und dann einen Termin für ein längeres Gespräch auszumachen. Der Hintergrund: Viele akut Trauernde kennen Konzentrationsstörungen. Für sie kann es hilfreich sein, wenn sie sich auf das Gespräch vorbereiten können und eventuell eine „stabile Person“ im Gespräch dabei haben, die im Nachgang beim Erinnern wie beim Abwickeln hilft.

Es gibt zudem die Möglichkeit, sich den Erbschein vorlegen zu lassen, um den richtigen Personen vererbte Ansprüche auszuzahlen. Anders ist es, wenn das Sterbegeld, wie in einigen Tarifverträgen geregelt, an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird (siehe im Detail den Abschnitt über „Empfangsberechtigung von Leistungen“ bei anwalt.de).

Für weitere Infos zum Kontakt mit An- und Zugehörigen nach dem Tod eines: einer Mitarbeitenden lohnt sich ein Blick auf die Überlegungen zur Kommunikation in Teil 2 dieser Serie.

Vorbereitet sein 

Sie möchten das Thema vertiefen oder auf einen möglichen Todesfall vorbereitet sein? Kontaktieren Sie mich für Ihren Workshop Trauer-Management.

Reaktion des Unternehmens bei Tod eines/einer Mitarbeitenden ist Kulturfrage!

Es gibt Muss- und Kann-Leistungen des Arbeitgebers für Hinterbliebene eines verstorbenen Team-Mitglieds.

Und die rechtliche Seite allein ist kein guter Ratgeber: Wie den Hinterbliebenen welche Leistungen angeboten werden, zeigt Wertschätzung für Mitarbeitende – und ist deswegen zuallererst eine Frage der Unternehmenskultur!

Mitarbeiterin / Mitarbeiter stirbt: Tipps für Führungskräfte in der Akutsituation

Das tun Führungskräfte, wenn Mitarbeitende sterben

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter stirbt, ist die direkte Führungskraft oft die erste Person, die davon erfährt.

Was tut sie dann? Konkrete Pflichten gibt es nur wenige, gute Beispiele fürs Verhalten (gegen Fettnäpfchen) schon mehr. 

  • Mit An-/Zugehörigen klären: Was darf intern bekannt werden?
  • Aktivitäten intern, mit HR, der eigenen Führungsperson und/oder Unternehmensleitung besprechen: Wer tut was? Wer ist für was und wen zuständig?
  • Sobald Absprachen intern und mit Zugehörigen getroffen sind: Todesfall ins Team kommunizieren.
  • Seien Sie auf starke Emotionen gefasst. Und auch ein Ignorieren oder „Zurück zur Tagesordnung“ kann im ersten Schock vorkommen.
  • Besprechen Sie im Team des:der Verstorbenen die Arbeitsverteilung. Schauen Sie darauf, dass auf Dauer keine Überlastung einzelner Kolleg:innen eintritt. Denn nach einem Todesfall kann es etwas dauern kann, bis eine Stelle neu besetzt wird.
  • Wie geht es Ihnen mit der Nachricht? Trauen Sie sich, Ihre eigenen Grenzen zu beachten, und suchen Sie Entlastung bei anderen.

Raum für Schock UND Arbeitsbelastung öffnen

Als Führungskraft werden Sie vermutlich die Person sein, die den Mitgliedern Ihres Teams oder Abteilung die Todesnachricht überbringen (hier einige Gedanken zur Kommunikation). Das sollte möglichst schnell geschehen, und gleichzeitig sollten Sie sich so viel Zeit nehmen, dass Sie mit Fingerspitzengefühl agieren können.

Gleichzeitig sind Sie dafür verantwortlich, dass wichtige Aufgaben des Verstorbenen von einer anderen Person übernommen bzw. erledigt werden, und dass anstehende Aufgaben oder Projekte neu verteilt werden. Für ein gutes Timing und eine Anmoderation, die nicht pietätlos wirkt, hilft es,

  • wenn Sie die Stimmung im Team gut einschätzen können: Passt es, wenn Sie es anbringen? Oder brauchen Schock oder Trauer noch Raum?
  • wenn Sie sich gut vorbereiten, wie Sie das Thema anschneiden: Wie begründen Sie, wenn eine wichtige oder dringende Aufgabe schnell von jemand anderes übernommen werden soll?
  • wenn Sie einen Ausblick geben, wie Sie Abhilfe beim Thema Arbeitsbelastung schaffen (falls notwendig): Wie wird die zusätzliche Arbeitsbelastung perspektivisch verteilt?

Im Gespräch mit Mitarbeitenden Empathie zeigen

Beim Thema Tod und Sterben kann ein als wenig empathisch empfundenes Verhalten Sie schnell das Vertrauen von Team-Mitgliedern kosten. Als Führungskraft sind Sie die Person, die Raum für Trauer oder ein gemeinsames Gedenken schafft – oder eben nicht. Eine Pauschalregelung dafür, was Teams oder einzelne Mitarbeitende brauchen, gibt es nicht.

  • Verlassen Sie sich darauf, wie Sie einzelne Menschen und Ihr Team als Ganzes kennen – UND schauen Sie genau hin, wie die Reaktionen sind.
  • Entscheiden Sie dann, wie viel Raum Sie dem Schock und dem Andenken geben.
  • Fragen Sie im Zweifel, was sich die betroffenen Kolleg:innen jetzt wünschen würden.

Eigene Grenzen beachten

Vor dem Tun lohnt sich ein Blick in den inneren Spiegel: Was brauchen Sie, um gut für sich und gut für andere zu agieren?

Denn: Eine Todesnachricht darf Jede:n aus der Fassung bringen. Welcher Person aus Ihrem unternehmensinternen Netzwerk können Sie einen initialen Schock mitteilen? Gibt es vielleicht eine Führungskraft auf dem gleichen Level, mit dem/der Sie sich bei kniffligen Themen austauschen, und auf deren Vertraulichkeit Sie sich verlassen können? Sie können auch die formal bestellte Vertrauensperson des Unternehmens ansprechen, oder ein:e Coachin wie mich, die im Umgang mit Trauer am Arbeitsplatz versiert ist.

Sobald oder wenn Sie emotional gefasst sind, ist ein Gespräch mit der eigenen Führungskraft oder einer speziellen HR-Ansprechperson ein sinnvoller Schritt. Dieses Gespräch sollten Sie unbedingt führen, bevor Sie anderes Unternehmen. So geraten Sie nicht in eine Situation, die sich nur schwer rückgängig machen lässt.

Nach dieser Abstimmung sollten Sie möglichst schnell in die Kommunikation mit den Mitarbeitenden einsteigen.

Wie geht es weiter, wenn der Chef / die Chefin stirbt?

Hier gilt es zu unterscheiden: Stirbt die eigene Führungskraft, und es gibt noch andere Verantwortliche im Unternehmen? Oder ist der Chef bzw. die Chefin Inhaber des Unternehmens?

Das gilt, wenn der Chef der Firma stirbt

Zunächst einmal: Auch wenn der Chef stirbt, besteht ein Unternehmen rechtlich betrachtet fort. Und damit gilt auch der Arbeitsvertrag (mit allen Rechten und Pflichten) weiter. Denn der Arbeitgeber ist ja in der Regel nicht die Privatperson des Firmeninhabers, sondern das Unternehmen. Und das gehört immer noch jemandem, etwa weiteren Eigentümern und natürlich den Erben der verstorbenen Person.

Das bedeutet kurzfristig: Arbeitnehmer:innen müssen weiter arbeiten und der Arbeitgeber muss Lohn bzw. Gehalt zahlen. Eine fristlose Kündigung ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen rechtens.

Wie es mittelfristig weitergeht, hängt davon ab, wie Erben verfahren. Gibt es weitere Eigentümer, die Anteile am Unternehmen, aufkaufen oder neue Partner hineinnehmen, ändert sich formal nichts.

Und trotzdem wird es Änderungen geben, gerade, wenn ein Gründer oder jemand anderes in zentraler Rolle wegfällt. Wenn der einzige Geschäftsführer stirbt, kann ein Notgeschäftsführer eingesetzt werden.

Falls der oder die Verstorbene Haupteigentümer war (und es keine Nachfolgeregelung gibt), kann es jedoch auch passieren, dass die Erben das Unternehmen verkaufen oder auflösen, und hier kann es auch zu Kündigungen kommen, allerdings mit Kündigungsfristen. Erst diese beenden das Arbeitsverhältnis, nicht der Tod des Chefs oder der Chefin.

Und wer kümmert sich in der Zwischenzeit um Mitarbeitende und das laufende Geschäft?

Das ist eine spannende Frage. Es kann sein, dass die bestehende Führungscrew die Lücke füllt oder sich Verstärkung holt. Idealerweise informieren Führungskräfte und Erben die Mitarbeitenden proaktiv und hören Sorgen aufmerksam zu – denn das ist letztlich Grundlage dafür, dass das Geschäft weitergehen kann.

Auch wenn es Erben oder Führungskräften eine gute Kommunikation im Todesfall zweitrangig erscheint: Unsicherheit geht in dieser Situation direkt zulasten der Produktivität und Loyalität. Externe Beratende sind sinnvoll, um die eigene Sprachlosigkeit zu überwinden, den Berg an Aufgaben zu priorisieren und geeignete Rituale für das verwaiste Team zu entwickeln.

Wenn die (angestellte) Führungskraft stirbt

In dieser Situation sind andere Führungskräfte im Unternehmen gefragt: Oft sind das eine Stellvertretung und die nächsthöhere Führungsebene, also Chef:in der eigenen Führungskraft.

Falls die stellvertretende Leitung die Führungsrolle nicht übernimmt (aus was für Gründen auch immer), kann es sein, dass eine andere Führungskraft kommissarisch die Verantwortung für ein Team, einen Bereich, eine Abteilung… übernimmt. In der Regel wird die Stelle nachbesetzt, oder die Kolleg:innen werden auf andere Führungskräfte verteilt. Je nach Unternehmenskultur werden Mitarbeitende hier einbezogen und laufend informiert.

Und wie können Mitarbeitende um Ihre Führungskraft trauern?

Mitarbeitende sollten die Gelegenheit bekommen, um ihre Führungskraft zu trauern. Dieser Aspekt gehört genauso zum gelungenen Management der Situation wie das Klären der Sach- und Personalverantwortung.

Was als stimmig empfunden wird, hängt von der Unternehmenskultur ab. Möglichkeiten gibt es in allen Abstufungen, vom Kondolenzbuch über die Abschiedsfeier bis zu regelmäßigen Gesprächsrunden.

Sie sind auf der Suche nach Ideen? Sprechen Sie mich an!

Dies ist der erste Teil einer Serie.

Hier geht es zu den

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